Mit eigenen Formulierungsvorschlägen will der "Runde Tisch Triage" die Diskussion um eine verfassungskonforme gesetzliche Regelung von Zuteilungsentscheidungen bei zu knappen überlebenswichtigen intensivmedizinischen Ressourcen beleben. Einzelpersonen und Verbände/Institutionen sind eingeladen, die Vorschläge des Runden Tischs Triage zu unterstützen.

BODYS legt dem Bundesministerium für Gesundheit seine Stellungnahme zum Referenten-Entwurf zum „Triage-Gesetz“ vor.

Mit „dringenden und erheblichen Bedenken“ kritisiert BODYS den Referenten-Entwurf grundlegend und fordert entsprechende Änderungen des Entwurfs.

Kaum veröffentlicht gibt es für den Referentenentwurf zum Triage-Gesetz schon Kritik – aus der Zivilgesellschaft ebenso wie aus der Opposition des Bundestags. Das Gesetz soll „Verfahren im Falle pandemiebedingt nicht ausreichender überlebenswichtiger, intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten“ regeln.

Der UN-Fachausschuss hat eine wichtige Entscheidung im Fall einer individuellen Beschwerde getroffen: In der Entscheidung hob der UN-Fachausschuss die Entscheidung der finnischen Behörden auf, einer behinderten Person Persönliche Assistenz vorzuenthalten. Der Beschwerdeführer hatte Assistenzbedarf beantragt, um selbstbestimmt in eigener Wohnung leben zu können. Die finnischen Behörden verweigerten die Bewilligung des beantragten Assistenzumfangs – mit der Begründung, dass der Antragsteller wegen seiner kognitiven Beeinträchtigungen nicht fähig sei, den nötigen Assistenzbedarf festzustellen. Die finnische Gesetzgebung erlaubt diese Entscheidung.