Triage: Keine medizinische, sondern eine menschenrechtlich-ethische Frage

Presseinformation des Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ), 04.02.2022

Wenn medizinische Ressourcen in einer Pandemie nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen ausreichen, müssen Entscheidungen über Leben und Tod im Rahmen einer Triage-Entscheidung getroffen werden. „Dabei dürfen sogenannte Erfolgswahrscheinlichkeiten nicht gegeneinander abgewogen werden. Dies verbietet nach unserer Auffassung das Grundgesetz“, sagt Horst Frehe vom Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) und erläutert: „Eine Entscheidung mittels scheinbar neutraler medizinischer Skalen kann niemals diskriminierungsfrei sein. Bewusste und unbewusste Vorurteile lassen sich dabei nicht vermeiden. Letztlich bedeutet ein solches Abwägen, dass die Rettung des einen Lebens am Ende höher bewertet wird als die Rettung eines anderen. Das widerspricht dem Würdeschutz unseres Grundgesetzes“.

Das FbJJ hat seine Ansichten zur Triage in einem Positionspapier vom Januar 2022 zusammengefasst und damit auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2021 reagiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber zu unverzüglichem Handeln aufgefordert, um behinderte Menschen im Falle einer Triage vor Diskriminierung zu schützen. „Eine Triage-Entscheidung ist immer grausam, denn Menschen müssen sterben, die bei ausreichenden Ressourcen eventuell gerettet werden könnten“, so Frehe. Es handele es sich aber nicht vorrangig um medizinische, sondern – auch aus historischer Verantwortung – um menschenrechtlich-ethische Fragen.

Zunächst muss nach Ansicht des Juristen natürlich abgeklärt werden, ob eine intensivmedizinische Behandlung notwendig und ob mit einer Behandlung eine Überlebenschance gegeben ist. In diesem, aber auch nur in diesem Sinne sei es berechtigt, eine Erfolgsaussicht zu beurteilen. Wenn die betroffene Person, die eine Erfolgsaussicht hat, behandelt werden möchte, die Ressourcen aber zu knapp sind, um alle Betroffenen in solch einer Lage zu therapieren, bleibt laut Frehe aber nur das Zufallsprinzip. Dafür schlägt das FbJJ ein Vorgehen nach dem Prinzip „first come – first serve“ in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Eintretens der Intensivpflicht vor. Bei gleichem Zeitpunkt soll der Aufnahmezeitpunkt im Krankenhaus entscheidend sein. „Solange eine Überlebenswahrscheinlichkeit besteht, darf dann eine einmal begonnene Behandlung nicht mehr abgebrochen werden“, betont Frehe.

In Deutschland sei es zwar während der Corona-Pandemie noch nicht zu solch eklatanten Engpässen der medizinischen Versorgung gekommen wie beispielsweise in Italien. Dennoch habe man auch hierzulande behinderte und alte Menschen schon von einer Krankenhausbehandlung ausgeschlossen. „Solche Praktiken müssen sofort unterbunden und bestraft werden“, fordert der Jurist.

Das Papier des FbJJ ist zu finden unter: Eckpunkte-Papier Triage-Gesetz

 

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