No more excuses – Schluss mit den Ausreden!

Pressemitteilung von BODYS zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember 2022

Diese Forderung kann als „das Mantra der Behindertenbewegung“ gelten – denn viel zu oft und immer noch verhindert, verzögert, versäumt es Politik, strukturelle Diskriminierungen von behinderten Menschen mit rechtlichen und politischen Maßnahmen entschieden zu beenden.

UN-BRK-Fachausschuss verabschiedet Richtlinien zur Deinstitutionalisierung

„Schluss mit den Ausreden, keine weiteren Verzögerungen!“ ist auch eine zentrale Forderung der neuen „Richtlinien zur Deinstitutionalisierung, einschließlich Notlagen“ des UN-BRK-Fachausschusses und richtet sich an die Regierungen der Vertragsstaaten der UN-Behindertenrechtskonvention. Viel zu zögerlich kommt der Deinstitutionalisierungs-Prozess in Europa voran, das zeigt die Studie der Europäischen Expertengruppe (2020). Deinstitutionalisierung bedeutet die Abschaffung von besonderen Wohnformen für behinderte Menschen und damit die Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK und vielen weiteren Menschenrechten.

Aus der Corona-Pandemie lernen

Die neuen Richtlinien stützen sich auf die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen vor und während der Corona-Pandemie. In der Pandemie wurde besonders deutlich, wie weit verbreitet Institutionalisierung weltweit ist und mit welchen Risiken für die Rechte und das Leben von Menschen mit Behinderungen sie verbunden ist. Dies gilt auch für andere Notlagen wie Krieg und Klimakatastrophen.

Vor diesem Hintergrund hat der UN-BRK-Fachausschuss Richtlinien entwickelt, die die Vertragsstaaten dabei unterstützen sollen, das Recht auf Selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft für behinderte Menschen zu schützen und umzusetzen. Er folgt damit der Maxime von „Build-back-better“ – also dem Ziel, Wiederaufbau nach Katastrophen oder Notsituationen für Verbesserungen zu nutzen, statt nur den Status quo von vorher wiederherzustellen. Außerdem stellen die Richtlinien klar: „Die Ausübung der Rechte unter Artikel 19 der UNBRK darf in Notsituationen, einschließlich Gesundheitsnotständen, nicht ausgesetzt werden.“ (Abs. 4)

Richtlinien sind Ausdruck von Empowerment

Die Richtlinien sind das Ergebnis eines 2-jährigen partizipativen Prozesses, an dem über 500 Menschen mit Behinderungen aus allen Regionen der Welt teilnahmen. Sie fordern: „Vertragsstaaten sollten Institutionalisierung als Gewalt gegen Menschen mit Behinderungen verstehen“ (Abs. 6). Gerade in Bezug auf Gewalt sind die Richtlinien wichtig für Gruppen, die noch einmal mehr als andere davon betroffen sind, z.B. wegen ihres Alters (Kinder und ältere Menschen), Geschlechts (Frauen und Transpersonen), ihrer Herkunft oder Hautfarbe, wegen eines hohen Unterstützungsbedarfs oder einer psychiatrischen Diagnose (Menschen in psychosozialen Krisen).

Entscheidend für den Erfolg der Deinstitutionalisierung wird sein, dass der Prozess durch behinderte Menschen und ihre Organisationen überwacht und angeleitet wird. Auch dafür haben die Vertragsstaaten Sorge zu tragen.

Rechte behinderter Menschen JETZT umsetzen!

Dass neben der Politik auch andere Akteure aus Unwissen, Eigeninteresse oder schlicht Ignoranz den Schutz von Menschenrechten verhindern, haben wir jüngst im Zusammenhang mit dem Triage-Gesetz erleben müssen.

So nehmen wir von BODYS daher den 3. Dezember – den Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen – zum Anlass, uns den Forderungen anzuschließen und erneut und mit Nachdruck zu fordern: No more excuses, no more delays – Schluss mit Ausreden, keine weiteren Verzögerungen! Rechte behinderter Menschen JETZT umsetzen!

 

Weitere Informationen:

Download-Link für die Richtlinien (derzeit nur in Englisch verfügbar): Guidelines on Deinstitutionalization, including in emergencies

Link zur Dokumentation der Entstehung der Richtlinien: Draft Guidelines on Deinstitutionalization, including in emergencies Committee on the Rights of Persons with Disabilities

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