Menschenrechte und Psychiatrie in Downunder

Penelope Weller

Am 28.11.2018 referierte Prof. Penelope Weller von der RMIT Universität Melbourne, Australien über die Auswirkungen der UN Behindertenrechtskonvention auf Psychiatriegesetze in Australien und anderen Commonwealth Ländern.

"Kein Land hat es bis jetzt geschafft das Zwangsverbot der UN BRK  vollkommen umzusetzen, aber viele Gesezte wurden bereits reformiert, um den Menschenrechtsansatz zu stärken," resümierte Prof. Weller, die sich als Juristin und ehemaliger Krankenschwester und Hebamme auf den Bereich des Gesundheitsrechts spezialisiert hat. In Edinburgh an der schottischen  NAPIER Universität forschte sie in  den letzten drei Monate zu sozial- und rechtswissenschaftlichen Aspekten von Patientenverfügungen. "Diese Vorausverfügungen für den Fall der sogenannten Entscheidungsunfähigkeit haben in der Praxis bereits zu einem Rückgang von Zwangsbehandlungen um 23 % geführt," so Weller. Allerdings folgten viele Psychiatrie- und Betreuungsgesetze noch dem sogenannten Fähigkeitenansatz, der mit der UN BRK unvereinbar sei. Die rechtliche Handlungsunfähigkeit (legal incapacity) sei ein Konzept, das mit dem Modell der unterstützten Entscheidungsfähigkeit ersetzt werden müsste. Welche legislativen Anforderungen dieses Modell  stelle, müsse die Menschenrechtswissenschaft noch klären.

Dem stimmte die Gastgeberin Prof. Theresia Degener zu. Mit Studierenden der Heilpädagogik und Mitarbeiterinnen von BODYS wurden Fragen der Rechtsmobilisierung in der Behindertenarbeit angeregt diskutikert. Anschließend schmiedeten Karen Bossow, Monika Hörr und Prof. Marc Bossow mit Prof. Penelope Weller und Prof. Theresia Degener erste Pläne für weitere Kontakte nach Downunder.

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