Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Zwang ist keine Wahl: Menschenrechte in der Psychiatrie

Mit der Wissens- und Vernetzungsplattform „Aktion Artikel 16“ steht ab sofort eine umfangreiche Quelle für Erfahrungs- und Forschungswissen zum Thema Menschenrechte in der Psychiatrie bereit. Am 2. Dezember 2021 ging die Webseite der Gruppe Aktion Artikel 16 online – begleitet von der Veranstaltung „Zwang ist keine Wahl“.

Screenshot der Webseite Aktion Artikel 16

Bewusstseinsbildung und Selbstermächtigung

Die Aktion Artikel 16 ist ein Arbeitsbündnis von Menschen mit seelischen Krisenerfahrungen, Berufserfahrung in der Versorgung und Angehörigen. Sie tritt – so ist es auf der Webseite zu lesen - „für eine würdevolle Unterstützung von Menschen in und nach psychosozialen Krisen ein und will durch die Zusammenarbeit unterschiedlichster Expert*innen einen Beitrag für dieses Ziel leisten. Im Zentrum unseres Zieles steht die durch die UN-BRK geforderte Akzeptanz und der Respekt vor der Vielfalt des menschlichen Lebens.“

Bewusstseinsbildung und Selbstermächtigung – dies sind für die Aktionsgruppe wichtige Maßnahmen, um Psychiatrie menschenrechtskonform zu gestalten. Es gibt es eine breite Kompetenz in der Wissenschaft zum Thema gewaltfreie Psychiatrie, aber Weniges davon schlägt sich in der Praxis nieder. Beobachtbar ist auch, dass die Ausübung von Zwang in der Regel aus einer bestimmten Haltung der Ausübenden resultiert. Viele Beteiligte in psychiatrischen Versorgungssetting wissen nicht: Zwang gleich welcher Art ist immer eine Menschenrechtsverletzung.

Wege aus dem Zwang

Auf der Online-Veranstaltung „Zwang ist keine Wahl“ stellten Mitglieder der Aktion Artikel 16 ihre Arbeit vor. Dazu gehört auch, die Betroffenenforschung zu stärken. Deren lange Tradition und leider oft unbeachtetes Wissen skizzierte die Betroffenenforscherin Ute Krämer. Über betroffenenkontrollierte Forschung informiert auch die Webseite. Darüber hinaus findet man dort ausgewählte Praxisbeispiele, Informationen und Links zu alternativen Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangeboten. Außerdem gibt es Informationen zur Rechtslage bezogen auf Zwang und Gewalt - und einen wunderbaren Film zum Thema „Alternativen zu Zwang“. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet und kann auf der Webseite der Aktion Artikel 16 unter dem Menüpunkt "Über uns" aufgerufen werden.

Was bedeutet das menschenrechtliche Modell von Behinderung für die Psychiatrie?

BODYS-Leiterin Prof. Dr. Theresia Degener gab im Rahmen der Veranstaltung einen Input zum menschenrechtlichen Modell von Behinderung. Es wurde 2006 mit der UN-Behindertenrechtskonvention in völkerrechtliche Form gegossen und geht davon aus, dass Behinderung aus dem Zusammenwirken von (körperlichen, psychischen, kognitiven) Beeinträchtigungen und umweltbedingten und gesellschaftlichen Barrieren entsteht – also keine individuelle Eigenschaft ist. Der menschenrechtliche Blick auf Behinderung bedeutet vor allem, dass Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen ebenso gelten wie für nicht-behinderte Menschen.

In Bezug auf Zwang in der Psychiatrie bedeutet das: Zwang jeglicher Art ist immer eine Menschenrechtsverletzung. Darauf hat unter anderem der Genfer Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mehrfach deutlich hingewiesen. Zudem ist Selbstbestimmung keineswegs eine individuelle Fähigkeit, sondern ein Menschenrecht, das unter Umständen der Unterstützung bedarf, um es auszuüben.

Wie eine Teilnehmerin feststellte, bedeutet das menschenrechtliche Modell von Behinderung auch keinesfalls, dass Menschen mit Behinderungen medizinische Behandlungen ablehnen. Das ist ein Missverständnis mit teils fatalen Konsequenzen für die Betroffenen, wenn etwa somatische Untersuchungen unterbleiben. Vielmehr geht es um die Achtung und Förderung der Selbstbestimmung und Würde eines jeden Menschen. Auch und besonders in von Abhängigkeiten und Machtgefällen geprägten Strukturen wie der (psychosozialen) Gesundheitsversorgung.

Übrigens: Den Link zur Webseite von Aktion Artikel 16 sowie weitere Materialien zur UN-Behindertenrechtskonvention finden Sie jederzeit hier bei bodys-wissen über das Menü Menschenrechte > UN-Behindertenrechtskonvention > Materialien.

 

 

[zuletzt aktualisiert am 04.12.2021]

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