2. Staatenbericht vom Bundeskabinett beschlossen

Am 17. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den 2. Staatenbericht zur Umsetzung der UNBRK in Deutschland beschlossen. Der Bericht wird nun in Genf dem UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zur Prüfung vorgelegt. Die Expert*innen im Ausschuss prüfen dann, inwieweit Deutschland seinen Pflichten bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen bereits nachgekommen ist und inwieweit auch die Empfehlungen aus dem ersten Prüfverfahren umgesetzt wurden. Dazu hatte der Genfer Ausschuss der deutschen Regierung einen entsprechenden Fragekatalog vorgelegt.

In dem Staatenbericht stellt die Regierung ihre Sicht auf die Fortschritte und Probleme bei der Umsetzung der UNBRK dar. Damit der UN-Ausschuss die Situation der Menschen mit Behinderungen in Deutschland umfassend beurteilen kann, sind Informationen aus der Zivilgesellschaft und aus den Überwachungsorganen zur Umsetzung der UNBRK unerlässlich. Eingaben der Zivilgesellschaft liegen bereits vor, die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte wird ihren Bericht als Überwachungsorgan voraussichtlich Anfang 2020 veröffentlichen.

Die Dokumente zum 1. und 2. Staatenbericht Deutschlands finden Sie hier.

Den 2. Staatenbericht finden Sie hier.

Weitere Berichte über den Beschluss des Bundeskabinetts finden Sie bei kobinet und KSL NRW.

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