10 Jahre UN BRK: Inklusive Entwicklungszusammenarbeit?

(von links) Moderatorin Katie Gallus, die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung Dr. Bärbel Kofler und BODYS-Leiterin Prof. Dr. Theresia Degener © Lukas Groß
(von links) Moderatorin Katie Gallus, die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung Dr. Bärbel Kofler und BODYS-Leiterin Prof. Dr. Theresia Degener © Lukas Groß

„Die Verpflichtung, Entwicklungszusammenarbeit menschenrechtskonform zu gestalten, wurde in keinem bisherigen Menschenrechtsdokument so deutlich unterstrichen wie in der UN-Behindertenrechtskonvention.“ Dies war das Fazit von Prof. Dr. Theresia Degener auf einer Veranstaltung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO), die am 29. November 2016 in Berlin anlässlich des 10-jährigen Bestehens der UN-Behindertenrechtskonvention stattfand. Die stellvertretende Vorsitzende des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Leiterin von BODYS blickte in ihrem Vortrag auf 10 Jahre UN-BRK in der Entwicklungszusammenarbeit zurück und verdeutlichte die Pflicht der Geberstaaten, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausreichend zu berücksichtigen.

„Entwicklungszusammenarbeit und die Stärkung von Menschen mit Behinderungen haben eine besonders enge Verknüpfung“, erläuterte Theresia Degener und führte aus, dass über 80 Prozent der Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern leben und häufig keinen Zugang zu lebensnotwendige Leistungen, zu Teilhabe und anderen durch die UN-BRK geschützten Rechten haben. Mit Art. 32 UN-BRK sei erstmalig eine Norm völkerrechtlich verankert worden, die zwar kein neues Menschenrecht schafft, aber der enormen Verantwortung der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung trägt. „Alle Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit müssen evaluiert und es muss geprüft werden, inwieweit Behinderung im entwicklungspolitischen Kontext tatsächlich berücksichtigt wird“, unterstrich Theresia Degener. So seien die Geberstaaten dazu verpflichtet Barrierefreiheit und die Förderung von Teilhabe bei allen Projektvorhaben zu berücksichtigen.

Neben Theresia Degener sprachen zahlreiche weitere hochrangige Persönlichkeiten auf der Tagung und wagten einen Blick auf das bisher Erreichte. Das BMZ hat bisher 40 behindertenrechtskonforme Projekte in 20 unterschiedlichen Ländern umgesetzt, was nicht zuletzt von der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Dr. Bärbel Kofler, hervorgehoben wurde. Bundesminister Gerd Müller erklärte, dass die konsequente Umsetzung der UN-BRK von besonders hoher Bedeutung sei.

„Das BMZ hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen umgesetzt, die notwendig und wichtig waren. Nun ist es erforderlich, alle Kräfte zu mobilisieren und an dieser Stelle weiterzumachen, um sicherzustellen, dass Entwicklungszusammenarbeit inklusiv und barrierefrei wird und die gestiegenen menschenrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden“, erklärte Theresia Degener abschließend.

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