"A morning with: Disability Human Rights"

Blick in die Veranstaltung “A morning with: Disability Human Rights”; © Jana Offergeld

Welche Rolle kann Forschung bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention spielen? Welche aktuellen Forschungsthemen werden auf internationaler Ebene diskutiert? Und was bedeutet es, menschenrechtbasiert zu forschen? Diese und weitere Fragen standen im Fokus der Fachveranstaltung “A morning with: Disability Human Rights”, die am 5. April 2018 in den Räumen des BlueSquare der Ruhr Universität in Bochum stattfand.

Im Rahmen einer Förderung durch die RUB Research School hatten die BODYS-MitarbeiterInnen Lukas Groß und Jana Offergeld die englischsprachige Tagung organisiert und hochrangige, internationale ReferentInnen eingeladen.

Nach der Begrüßung durch die OrganisatorInnen hielt Prof. Dr. Theresia Degener, Ko-Leiterin von BODYS und derzeitige Vorsitzende des VN Ausschusses über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den Eröffnungsvortrag. Sie erläuterte hierbei das menschenrechtliche Modell von Behinderung und konkretisierte die Anforderungen eines inklusiven Ansatzes der Gleichberechtigung, welcher in vor kurzem verabschiedeten Allgemeinen Bemerkungen des Fachausschusses ausgeführt wird.

Alberto Vasquez ist Forschungskoordinator der Sonderberichterstatterin über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei den Vereinten Nationen. Er beschrieb das Aufgabengebiet der Sonderberichterstatterin und thematisierte den dringenden Bedarf an empirischen Daten. Wichtig und notwendig seien insbesondere transformative und partizipative Forschungsprojekte, die sich mit Themen von Gleichberechtigung, Nicht-Diskriminierung und Partizipation auseinandersetzen. Gleichzeitig müsste, so betonte Vasquez, Forschung sich selbst an diesen menschenrechtlichen Prinzipien orientieren.

Dieser Meinung war auch der Jurist Landilani Banda, der an der University of Zambia lehrt und sich als Anwalt unter anderem für die Rechte von Menschen mit Behinderungen einsetzt. Banda identifizierte vier zentrale Barrieren für die inklusive Gestaltung von Entwicklungszusammenarbeit in Sambia und anderen Ländern Afrikas: negative Einstellungen gegenüber behinderter Menschen und fehlendes Bewusstsein bezüglich ihrer Rechte, der Mangel an finanziellen Ressourcen sowie die Tatsache, dass viele afrikanischen Länder durch die Strukturanpassungsprogamme der 1990er Jahre bereits sehr enge Vorgaben und wenig Handlungsspielräume hinsichtlich ihrer entwicklungspolitischen Agenda hätten. “(…) Most of the development documentations has the flowering inclusive language about disability without actually having the voice of the persons with disabilities from the African context. It is not enough to state the principles of inclusion as this keeps development at a rhetoric level and therefore not inclusive.” Resümierte Landilani Banda kritisch und forderte eine verstärkte Förderung inklusiver Forschungsvorhaben.

Maria Laura Serra von der National University of Ireland in Galway (NUIG) rundete den Vormittag mit einem Einblick in ihre rechtswissenschaftliche Forschung ab. Sie sprach über die Spannungen zwischen den verschiedenen Menschenrechtsausschüssen der Vereinten Nationen und nannte die unterschiedlichen Rechtssprechungen bezüglich der persönlichen Freiheits- und Sicherheitsrechte und dessen Anwendbarkeit auf Zwangsbehandlung in Psychiatrien sowie die Diskussionen im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Zugang zu legalen und sicheren Abtreibungen als Beispiel.

Die Beiträge der ReferentInnen boten den Teilnehmenden einen abwechslungsreichen Einblick in die menschenrechtsbasierte Forschung im Kontext von Behinderung und griffen dabei eine Vielzahl an aktuell relevanten Themen auf. Es wurde deutlich: 10 Jahre nach Inkrafttreten der Konvention ist die Forderung nach der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungen in Forschungsprozesse – im Sinne des Leitsatzes “Nichts über uns ohne uns" aktueller denn je.

Text: Jana Offergeld

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